Willkommen beim Imkerverein 
Schleidener Tal e.V.

Sommerfest am 7.9.2025

Liebe Imkerfreunde,

unser Grillfest startet am 7.9.2025 um 11.00 Uhr auf dem Grillplatz Zehnstelle 10 in 53940 Hellenthal.

Bitte meldet euch bis zum 30.8.2025 an, damit wir die entsprechenden Vorbereitungen treffen können.

Die Informationen zur Anmeldung findet ihr in der Einladung.

Wir freuen uns auf Euch!

 

August
2025

Keine Angst vor 
dicken Brummern

Zum Schutz seltener Wespenarten und zur Verbesserung der Koexistenz zwischen Menschen und Wespen stehen Ihnen im Kreis Euskirchen zertifizierte Fachberater für Wespen und Hornissen zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie über die zahlreichen Möglichkeiten des Zusammenlebens mit Wespenvölkern bis hin zur Umsiedlung im Extremfall.

Im Gespräch mit unseren Fachberatern lernen Sie zudem viel Wissenswertes über das Leben der verschiedenen Wespenarten und deren Nutzen.

In vielen Fällen können Konfliktsituationen mit einfachen Mitteln behoben werden.

Helfen Sie uns, das Verhältnis zwischen Mensch und Wespe zu verbessern und die zahlreichen Missverständnisse auszuräumen.

Die Kontaktdaten unserer Wespenberater finden Sie auf der Internetseite des Kreis-Imkerverbandes Euskirchen

https://www.kreisimkerverband-euskirchen.de/wespenberater-im-kreis-euskirchen

Das Infoplakat über die Wespen- und Hornissenberatung halten wir für Sie zum Download bereit. Dieses darf gerne ausgedruckt oder anderweitig weiterverbreitet werden.

April
2025

Pflanzaktion "Baum des Jahres 2025"

Am 28. April 2025 wurde, gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde Hellenthal, der Baum des Jahres gepflanzt. Der Imkerverein Schleidener Tal e.V. übernimmt die Patenschaft für dieses Bäumchen. Gepflanzt wurde eine amerikanische Roteiche. Diese verschönert fortan den alten Friedhof in Hellenthal. 

Sept.
2024

Informationen zur invasiven
Asiatischen Hornisse (Vespa velutina)

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) fällt seit dem 03.08.2016 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 1143/2014 als prioritäre invasive Art von unionsweiter Bedeutung. Als in Deutschland bislang nicht etablierte und in Nordrhein-Westfalen neu auftretende Art zählt die Asiatische Hornisse zu den Unionsliste-Arten, für die nach Artikel 16 der vg. Verordnung eine Früherkennung und Überwachung   sowie nach Artikel 17 der vg. Verordnung eine Tilgung jedes neuen Vorkommens vorgeschrieben ist.

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